Streit unter der Juristen : Ist Pokern ein Glücksspiel ?

August 31st, 2009

Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach in München hat nun einen Artikel veröffentlicht, in dem er eine juristische Einordnung von Texas Hold‘em als Geschicklichkeitsspiel fordert.

Momentan gibt es zwei Standpunkte :

– die Gegner der Pokerspiels, die das Spiel verbieten wollen, da es ein Glücksspiel sei, bei dem der Spieler dem Schicksal hilflos ausgliefert sei
– die begeisterte Pokergemeinde, die Poker als Geschicklichkeitsspiel betrachten

Für die Rechtsprechung ist das Glücksspiel : ” Das Wesen des Glücksspiels besteht darin, dass die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall. Maßgebend für die Beurteilung sind dabei die Spielverhältnisse, unter denen das Spiel eröffnet ist und gewöhnlich betrieben wird, also die Fähigkeiten und Erfahrungen des Durchschnittsspielers. Den Maßstab hierfür bildet das Publikum, für das das Spiel eröffnet ist, nicht der geübtere oder besonders geübte Teilnehmer. Entscheidend ist somit, ob die Entscheidung über Gewinn oder Verlust allein oder hauptsächlich vom Zufall abhängt. Damit lässt sich zugleich eine grobe Einordnung in drei Kategorien vornehmen, nämlich absolutes Glücksspiel, reines Geschicklichkeitsspiel und das gemischte Spiel.”
Ein Test der TÜV Rheinland Secure iT GmbH spielt eine entscheidende Rolle in dem Aufsatz von Dr. Hambach.
In diesem Test fand man heraus, dass der Durchschnittsspieler die rein zufällig handelnden Spieler beim Texas Hold’em signifikant schlagen.
Wir sind gespannt wie es in dieser spannenden Frage weitergehen wird. Schliesslich hat es weitreichende Folgen, wenn das Pokern in Deutschland als Geschicklichkeitsspiel eingeordnet werden sollte.

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